Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unsere Kund/innen oft stellen. Sollten Sie eine andere Frage haben, kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch unter 06102/7893-21 bis -25.
Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unsere Kund/innen oft stellen. Sollten Sie eine andere Frage haben, kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch unter 06102/7893-21 bis -25.
Fast alle Wohnungen unseres Bestandes sind mit einem Multimedia-Anschluss ausgestattet. Dieser hat drei Anschlüsse: je einen für Radio, Fernsehen und Internet.
Um die Anschlüsse nutzen zu können, müssen Sie mit Vodafone einen kostenpflichtigen Vertrag über die gewünschten Leistungen abschließen. Mehr Infos von Vodafone bekommen Sie unter www.bewohnerplus.de/kabeltv oder telefonisch unter: 0800 664 91 09 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr).
Beachten Sie bitte, dass wir Sie über Leistungen und Kosten nicht beraten können.
Eine Übersicht der Programme finden Sie hier: www.vodafone.de/privat/fernsehen/sender.html
Auf Wunsch können Sie kostenpflichtig weitere Programmpakete, z. B. mit ausländischen Programmen, Sky oder private Sender in HD-Qualität buchen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit der Nutzung eines Telefons sowie einer schnellen Internetverbindung über den Kabelanschluss.
Bitte wenden Sie sich direkt an die Firma Vodafone: 0221 / 466 191 12.
Falls Sie zusätzliche Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der technischen Abteilung.
Nein! Wir legen Wert darauf, das Erscheinungsbild unserer Häuser durch private Antennenanlagen nicht zu verschlechtern. Über das Digitalfernsehen sind ausländische Programmpakete buchbar, falls Sie Interesse daran haben, zusätzliche Programme zu empfangen. Darüber hinaus können über das Internet nahezu alle weltweiten Programme gesehen werden.
Falls Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an unseren zuständigen Mitarbeiter für Hausmeisterangelegenheiten.
Sofern die Programme nicht bereits im „normalen“ Angebot enthalten sind, bietet die Firma Vodafone ausländische Programmpakete an, die mit einem digitalen Decoder empfangen werden können.
Sehr viele Fernsehprogramme sind auch über das Internet zu sehen. Gehen Sie auf die Homepage des Fernsehsenders, um weitere Informationen zu erhalten.
Falls der Empfang des ausländischen Senders mit zusätzlichen Kosten verbunden ist (z.B. für ein Abo oder „Pay per view“), müssen Sie diese Kosten tragen. Die Vermeidung der Kosten rechtfertigt nicht die Montage einer Antenne!
Neu-Isenburg erhält als eine der ersten Städte Deutschlands ein flächendeckendes Glasfasernetz, über das verschiedene Dienste, wie TV, Telefon und Internet, genutzt werden können.
Wir haben der Deutschen Telekom die Zustimmung erteilt, unseren Gebäudebestand an das Glasfasernetz anzuschließen, um unseren Mietern die Nutzung zu ermöglichen. Es wurden jedoch nicht alle Häuser durch die Telekom angeschlossen und in einigen Häusern ist der Anschluss der Wohnungen aus technischen Gründen nicht möglich. Für Fragen zur Verfügbarkeit eines Glasfaseranschlusses in bestimmten Häusern wenden Sie sich bitte an unsere Kundenbetreuung.
Falls Sie einen Glasfaseranschluss nutzen möchten, müssen Sie den Anschluss Ihrer Wohnung selbst beauftragen und bezahlen. Weitere Informationen der Telekom über das Glasfaser-Angebot in Neu-Isenburg finden Sie im Internet.
Alle unsere Mietwohnungen werden mit Funkrauchwarnmeldern des Unternehmens Techem ausgestattet und gewartet. Falls ein Rauchwarnmelder eine Rauchentwicklung feststellt, ertönt ein lauter Warnton, der in der gesamten Wohnung zu hören ist. Auf diese Weise werden Sie z. B. nachts geweckt, wenn es in der der Wohnung brennen sollte.
Vorgeschrieben ist in § 13 Abs. 5 Hessische Bauordnung (HBO) die Ausstattung von Schlafräumen, Kinderzimmern und bestimmten Fluren. Da sich die Nutzung der Räume ändern kann, statten wir auch die Wohnräume mit Rauchwarnmeldern aus. Die Geräte werden an den Decken montiert. Je nach Größe und Form der Räume kann es sein, dass in Einzelfällen in einem langen Flur zwei Geräte erforderlich sind.
Nachfolgend finden Sie die Bedienungsanleitung in verschiedenen Sprachen:
Kleine Störungen an Ihrem Rauchwarnmelder können Sie selbst beheben.
Techem 24-Stunden-Hotline bei Ausfällen und Störungen Ihres Rauchwarnmelders: 0800/2001264
Die Geräte werden per Funktechnik auf korrekte Funktion überprüft. Hierfür müssen Sie nicht zu Hause sein. Sollte ein Gerät einen Defekt melden, wird Ihnen Firma Techem einen Termin für eine Prüfung bzw. eine Reparatur mitteilen.
Im Notfall (z. B. Wasserrohrbruch, Heizungsausfall oder z. B. Wasser im Keller) wenden Sie sich bitte an die von uns beauftragte Firma AFS Facility GmbH unter der Telefonnummer 0157/5594 7902. Die Mitarbeiter/innen werden weitere Veranlassungen treffen. Die Notdienstzeiten sind:
Montag bis Donnerstag von 17:00 bis 8:00 Uhr, Freitag von 13:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr, Feiertage, Lumpenmontag (Rosenmontag), Brückentag nach Christi-Himmelfahrt, 24.12., 31.12. von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
Sie können sich entweder während der Besuchszeiten im Erdgeschoss unseres Bürogebäudes an die Mitarbeiter/innen der Abteilung Technik wenden, außerhalb dieser Zeiten anrufen, unsere Kontaktseite verwenden oder einen Brief oder Telefax schreiben.
Sollte der Schaden außerhalb der Geschäftszeiten, das heißt Montag bis Donnerstag von 17:00 bis 8:00 Uhr, Freitag von 13:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr, Feiertage, Lumpenmontag (Rosenmontag), Brückentag nach Christi-Himmelfahrt, 24.12., 31.12. von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr eintreten, beachten Sie bitte folgende Vorgehensweise:
Bitte beachten Sie, dass wir keine unnötigen Kosten übernehmen können, die dadurch entstehen, dass ein anderer Notdienst beauftragt wurde, obwohl dies nicht zwingend notwendig war.
Bitte wenden Sie sich direkt an:
Firma Vodafone: 0221 / 466 191 00
oder 0800 / 700 11 77
Falls die Zentralheizung im Haus von der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH betrieben wird, melden Sie den Defekt bitte unter der Telefonnummer 06102/246-399 direkt an die Stadtwerke.
Während der Geschäftszeiten: Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen der Technischen Abteilung oder verwenden unsere Kontaktseite.
Außerhalb der Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 17:00 bis 8:00 Uhr, Freitag von 13:00 Uhr bis Montag 8:00 Uhr, Feier- und Brückentage, 24.12., 31.12. von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) rufen Sie bitte die von uns beauftragte Firma AFS Facility GmbH unter der Telefonnummer 0157/5594 7902 an.
Bitte beachten Sie, dass wir keine unnötigen Kosten übernehmen können, die dadurch entstehen, dass ein anderer Notdienst beauftragt wurde, obwohl dies nicht zwingend notwendig war.
Falls Personen im Aufzug eingeschlossen sein sollten, drücken Sie, bzw. die eingeschlossenen Personen, bitte die Taste des Notrufes in der Aufzugskabine mindestens drei Sekunden lang. Ein/e Mitarbeiter/in der Notrufzentrale, die rund um die Uhr besetzt ist, wird mündlich Kontakt mit Ihnen aufnehmen und sich nach der Art der Störung erkundigen. Sie können normal sprechen, das Mikrofon ist verdeckt eingebaut.
Die Notrufzentrale wird erforderliche Maßnahmen einleiten und bis zu Ihrer Befreiung den Kontakt aufrecht erhalten.
Bei anderen Störungen wenden Sie sich bitte während der Geschäftszeiten an die Mitarbeiter/innen der Technischen Abteilung und außerhalb der Geschäftszeiten melden Sie die Störung über den Notruf im Aufzug oder, falls dies nicht möglich ist, rufen Sie bitte die oben genannte Firma AFS Facility GmbH unter der Telefonnummer 0157/5594 7902 an.
Bei einem Umzug fallen viele Dinge an, die zu erledigen sind und schnell können wichtige Punkte in Vergessenheit geraten. Nachfolgend möchten wir Ihnen einige Tipps geben, um den Umzug reibungslos zu gestalten.
Melden Sie den Umzug beim Einwohnermeldeamt im Bürgeramt Neu-Isenburg in der Schulgasse 1 oder in der Verwaltungsstelle in Gravenbruch.
Vergessen Sie nicht die Ummeldung des Pkw, die Mitteilung an Banken, Arbeitgeber und weitere Behörden oder Firmen, bei denen Sie Kund/in sind.
Einen Nachsendeauftrag an Ihre neue Wohnung können Sie bei der Deutsche Post AG stellen.
Wenden Sie sich an die Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH, um den Strombezug für die neue Wohnung anzumelden. Um Unstimmigkeiten bei der Abmeldung des Stroms Ihres Vormieters und Ihrer Anmeldung zu vermeiden, bitten wir – sofern möglich -, den Termin mit Ihrem Vormieter abzustimmen. So können unerwünschte Rechnungsstellungen vermieden werden.
Sofern eine Gasversorgung für Ihre neue Wohnung erforderlich ist, bitten wir, diese bei der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH anzumelden.
Fast alle Wohnungen unseres Bestandes sind mit einem Multimedia-Anschluss ausgestattet. Dieser hat drei Anschlüsse: je einen für Radio, Fernsehen und Internet.
Um die Anschlüsse nutzen zu können, müssen Sie mit Vodafone einen kostenpflichtigen Vertrag über die gewünschten Leistungen abschließen. Mehr Infos von Vodafone bekommen Sie unter www.bewohnerplus.de/kabeltv oder telefonisch unter: 0800 664 91 09 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr).
Beachten Sie bitte, dass wir Sie über Leistungen und Kosten nicht beraten können.
Falls Sie einen Telefonanschluss benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren gewünschten Provider, wie z. B. die Deutsche Telekom. Darüber hinaus besteht in fast allen unserer Häuser die Möglichkeit, einen Telefon- und Internetanschluss über das Breitbandkabel von Vodafone zu bestellen.
Die Hausordnung, die Sie im Mietvertrag finden, ist einzuhalten. Beachten Sie bitte, dass Sie die Treppenhausreinigung in Absprache mit den Nachbar/innen selbst vornehmen müssen, sofern diese Arbeiten nicht von einer Firma oder unserem Personal kostenpflichtig ausgeführt werden. Details finden Sie in Ihrem Mietvertrag oder fragen Sie unsere Kundenbetreuer/innen, falls Sie unsicher sind.
Renovierungsmaterialien wie z. B. Teppich- und Tapetenreste und Umzugskartonagen dürfen nicht in die Restmülltonnen geworfen werden, da die anfallenden Mengen die zur Verfügung stehende Kapazität überschreiten.
Bitte denken Sie daran, dass die Anmeldung einer kostenlosen Sperrmüllabholung mehrere Wochen vor dem gewünschten Termin erfolgen muss. Weitere Details finden Sie hier. Es besteht auch die Möglichkeit, Sperrmüll direkt beim Dienstleistungsbetrieb (DLB) Dreieich und Neu-Isenburg AöR in der Offenbacher Straße 174 in Neu-Isenburg während der Öffnungszeiten des Wertstoffhofs abzugeben, wenn Sie keinen für Sie günstigen Termin vereinbaren können.
Wir bitten Sie, beim Einzug im Treppenhaus behutsam zu sein, um Treppenhausbeschädigungen zu vermeiden. Falls doch Beschädigungen auftreten sollten, sind diese umgehend bei uns zu melden. Ein etwaig vorhandener Personenaufzug darf für den Umzug nicht benutzt werden, um Beschädigungen der Türen und der Kabine zu vermeiden.
Falls die Telekom zum Anschluss eines Telefons in einen verschlossenen Gemeinschaftsraum gelangen muss, wenden Sie sich bitte an den Hausmeister. Den Namen und die Telefonnummer finden Sie auf dem Aushang im Erdgeschoss des Treppenhauses.
Melden Sie Ihren Umzug dem Einwohnermeldeamt der Stadt Neu-Isenburg in der Schulgasse 1 bzw. in der Verwaltungsstelle in Gravenbruch.
Falls Sie eine Garage, einen Parkplatz oder einen Garten bei uns gemietet haben, so muss dieser separat gekündigt werden.
Einen Nachsendeauftrag an Ihre neue Wohnung können Sie bei der Deutsche Post AG stellen.
Renovierungsmaterialien wie z. B. Teppich- und Tapetenreste und Umzugskartonagen dürfen nicht in die Restmülltonnen geworfen werden, da die anfallenden Mengen die zur Verfügung stehende Kapazität überschreiten.
Bitte denken Sie daran, mindestens 4-6 Wochen vor Auszug einen Termin mit dem Dienstleistungsbetrieb (DLB) Dreieich und Neu-Isenburg AöR für eine kostenlose Sperrmüllabholung zu vereinbaren. Weitere Details finden Sie hier.
Wir bitten Sie, der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH Ihre neue Anschrift bekannt zu geben. Um Unstimmigkeiten bei der Abmeldung des Stroms zu vermeiden, bitten wir, den Termin gegebenenfalls mit Ihrem Nachmieter abzusprechen. So können unerwünschte Rechnungsstellungen vermieden werden.
Falls vorhanden, ist der Gasanschluss abzumelden, in der Regel bei der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH. Auch hierbei ist eine Abstimmung mit dem Nachmieter sinnvoll, sofern möglich.
Der Telefonanschluss ist bei Ihrem Telefonanbieter zu kündigen.
Falls Sie Kabel-TV, zusätzliche Fernsehprogramm-Pakete, Internet oder Telefon bei Vodafone bestellt haben, wenden Sie sich wegen einer etwaigen Kündigung bzw. Ummeldung an Vodafone.
Wir bitten Sie, beim Auszug im Treppenhaus behutsam zu sein, um Beschädigungen zu vermeiden. Falls doch Beschädigungen auftreten sollten, sind diese umgehend bei uns zu melden. Ein etwaig vorhandener Personenaufzug darf für den Umzug nicht benutzt werden, um Beschädigungen der Türen und der Kabine zu vermeiden.
Sie ermöglichen dadurch die Wiederverwertung der Rohstoffe und schützen damit die Umwelt. Darüber hinaus tragen Sie dazu bei, die Kosten der Müllentsorgung, die Sie anteilig über die Betriebskosten zahlen, gering zu halten. Erfolgt keine Mülltrennung, müssen wir größere Gefäße für den Restmüll bereitstellen.
In die Altpapiersammelbehälter mit dem blauen Deckel gehören alle Verpackungen aus Papier und Pappe und Kartonagen, z. B. Zeitungen, Magazine, Bücher, Kataloge, Papiertüten, unbeschichtete Tiefkühlverpackungen, Schulhefte, Briefumschläge, Schreib- und Computerpapier, Waschmittelkartons, Umzugskartons und ähnliches.
Bitte zerreißen Sie Kartons oder legen diese flach zusammen, damit kein Platz verschwendet wird und andere Mieter/innen ebenfalls ihr Altpapier entsorgen können.
Die Abholung des Altpapiers erfolgt alle zwei Wochen.
Eine Übersicht zu Abfällen, die in die Gelbe Tonne bzw. den Gelben Sack gehören, finden Sie hier. An den meisten Häusern unserer Gesellschaft stehen Gelbe Tonnen zur Sammlung der Abfälle mit dem „Grünen Punkt“ zur Verfügung. Sie erkennen diese Tonnen am gelben Deckel.
Steht keine Gelbe Tonne an Ihrem Müllsammelplatz, können Sie Gelbe Säcke nutzen, die Sie am Abend vor der Abholung herauslegen. Die Säcke sind kostenlos und können auf dem Wertstoffhof, im Bürgeramt (Schulgasse 1) und den Verwaltungsnebenstellen in Gravenbruch und Zeppelinheim in haushaltsüblichen Mengen abgeholt werden.
Die Leerung der Gelben Tonnen bzw. die Abholung der Gelben Säcke, erfolgt alle zwei Wochen.
Für weißes, grünes und braunes Altglas stehen im Stadtgebiet Sammelbehälter zur Verfügung. Blaues Glas gehört in die Sammeltonne für grünes Glas. Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten, um Ruhestörungen zu vermeiden.
Für Altkleider und Schuhe stehen im Stadtgebiet Sammelbehälter verschiedener Anbieter zur Verfügung. Die Nutzung der Container unterstützt die Arbeit der Organisationen und reduziert die Restmüllmengen erheblich.
Weihnachtsbäume werden im Januar am Tag der Hausmüllabfuhr entsorgt. Bitte werfen sie diese nicht in die Mülltonnen, sondern legen sie am Tag vor der Abfuhr am Müllplatz ab.
Batterien, Farben, Lösungsmittel, Medikamente usw. gehören nicht in den Hausmüll und müssen getrennt entsorgt werden. Sie können diese Stoffe auf dem Wertstoffhof oder bei der Sondermüllsammlung abgeben. Der Wertstoffhof befindet sich in der Offenbacher Straße 174 in Neu-Isenburg auf dem Betriebsgelände des Dienstleistungsbetriebs (DLB).
Andere Abfälle, die nicht den zuvor genannten Kategorien entsprechen, werfen Sie in die Restmülltonne. Sie wird wöchentlich bzw. zweiwöchentlich geleert.
Die Abfuhrtermine sind abhängig vom Standort und verschieben sich insbesondere an Feiertagen. Sie können die Abfuhrtage dem Abfallkalender entnehmen, der vom Dienstleistungsbetrieb (DLB) Dreieich und Neu-Isenburg AöR herausgegeben wird.
Bürger der Stadt Neu-Isenburg können Sperrmüll über den Dienstleistungsbetrieb Dreieich und Neu-Isenburg AöR bis zu zweimal jährlich kostenlos abholen lassen.
Falls Sie Sperrmüll entsorgen möchten, vereinbaren Sie bitte mindestens vier Wochen vor dem gewünschten Abfuhrtermin unter der Telefonnummer 06102 / 3702-349 einen Termin. Der Sperrmüll darf frühestens am Tag der Aholung, getrennt nach brennbarem und nicht brennbarem Sperrmüll bis 7:00 Uhr an der Straße bereitgestellt werden.
Falls Ihnen die Wartezeit für einen Termin zu lange ist, können Sie den Sperrmüll in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei auf dem Wertstoffhof in der Offenbacher Straße 174 abgeben.
Zum Sperrmüll gehören sperrige Gegenstände aus dem Haushalt, die nicht in den Hausmüllbehälter passen, wie Regale, Sofas, Schränke, Tische, PVC-Bodenbeläge, Teppiche, Fahrräder, Kühlschränke, Gefriertruhen, Fernseher, Waschmaschine, Herd, Matratzen, Haushaltskleingeräte oder bis zu 4 Autoreifen.
Bauabfälle, Farben, Schadstoffe wie z. B. Lacke und Altöl, Papier, Kartonagen, Altkleider, Styropor, Haushaltsverpackungen, Hausmüll, Autoteile, Ölradiatoren, Wurzelholz und Baumstämme.
Gegenstände, die nicht zum Sperrmüll gehören oder länger als 2 Meter sind und deshalb nicht mitgenommen werden, müssen von Ihnen selbst ordnungsgemäß auf dem Wertstoffhof oder beim Schadstoffmobil entsorgt werden.
Die angemeldete Sperrmüllabfuhr erfolgt am vereinbarten Tag. Der Sperrmüll ist bis 7:00 Uhr an die Straße zu stellen. Wer seinen Sperrmüll am Tag vorher an die Straße stellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss ebenso mit einer Anzeige beim Ordnungamt rechnen, wie jemand, der Sperrmüll ohne Anmeldung ablegt.
Der Gesetzgeber beabsichtigt, ab Frühjahr 2024 Mietern nach Abstimmung mit dem Vermieter die Nutzung von Photovoltaikanlagen für Mietwohnungen zu ermöglichen. Mit diesen Sonnenkraftwerken können Sie einen Teil Ihres Stromverbrauchs abdecken. Die Solarmodule werden üblicherweise auf den Balkon, die Terrasse oder in den Mietergarten gestellt oder an eine Brüstung gehängt. Über ein Stromkabel wird das Solarmodul an die Stromversorgung der Wohnung angeschlossen, damit Sie den erzeugten Strom nutzen können.
Die Stadtwerke Neu-Isenburg bietet solche Module inkl. Beratung zum Kauf an. Durch die Nutzung dieser Module können Sie sicherstellen, dass Sie keine minderwertigen oder gefälschten Produkte erwerben, von denen Gefahren ausgehen können. Die Fachleute beraten Sie auch darüber, ob Ihre Wohnung hinsichtlich der Ausrichtung zur Sonne geeignet ist, und ein wirtschaftlich sinnvoller Betrieb möglich ist. Weitere Informationen zum Angebot finden Sie auf der Seite Stadtwerke Neu-Isenburg – Photovoltaik (swni.de) unter dem Menüpunkt isySTROM_solar_mini.
Beachten Sie bitte, dass vor der Montage die Zustimmung durch uns erforderlich ist, weil neben einem geeigneten Standort eine Vielzahl von Voraussetzungen erfüllt sein müssen, durch die Ihnen weitere Kosten entstehen können, oder die einer Installation sogar entgegenstehen könnten. Beispielsweise ist
Für die Entstehung von Schimmel und Schimmelpilzwachstum in Wohnungen ist das Vorhandensein von Feuchtigkeit notwendig. Diese entsteht durch die Nutzung der Wohnung. Je Person in einem Haushalt können zwischen 30 und 100 ml je Stunde an Wasserdampf durch Duschen, Waschen, Wäschetrocknen, Kochen sowie durch Pflanzen, Aquarien und andere Feuchtigkeitsquellen entstehen.
Zur Verringerung der Feuchte in Räumen sollte mehrmals täglich eine kurze Lüftung (ca. 5 Minuten bei weit geöffnetem Fenster) erfolgen. Erfolgt keine ausreichende Lüftung und/oder wird zu wenig geheizt, kondensiert die Feuchtigkeit aus der Luft an den kältesten Stellen der Wohnung. Es handelt sich um den gleichen Vorgang, den Sie im Sommer beobachten können, wenn sich auf der Außenseite eines kalten Getränkeglases Wassertropfen bilden.
In der Regel sind die Fensterbereiche, insbesondere die Fensterscheiben, und die Außenwände betroffen. Wenn Bauteile ständig feucht sind, können sich dort Schimmelpilzsporen, die sich immer und überall in der Luft befinden, an den feuchten Stellen ansiedeln. Hat der Schimmel erst einmal einen Nährboden gefunden, benötigt er für weiteres Wachstum wesentlich weniger Feuchtigkeit als für die Entstehung.
Warme Luft kann mehr Feuchtigkeit speichern als kältere Luft. Daher ist das Heizen der Räume eine wichtige Voraussetzung, um Schimmel zu vermeiden.
In Räumen mit hoher Aufenthaltsdauer empfehlen sich mindestens 20 °C Zimmertemperatur. In weniger benutzten Räumen, wie Abstellräumen, sollten wenigstens 17 °C erreicht werden. Im Bad 21 °C und im Schlafzimmer tagsüber 18 °C, nachts 14-16 °C. Die relative Luftfeuchte sollte nicht mehr als 45 – 55 % betragen.
Am größten ist die Gefahr dort, wo sich ständig Luftfeuchtigkeit niederschlägt. Deshalb sollte Ihre Wohnung überall gleichmäßig warm sein. Innentüren zwischen unterschiedlich beheizten Räumen sollten Sie geschlossen halten. Ein kaltes Schlafzimmer bitte niemals vom Wohnraum aus mitheizen. Dies kann Schimmel zur Folge haben.
Bei Abwesenheit sollten Sie die Heizung nie abstellen. Das Halten der normalen Raumtemperatur ist sparsamer als das erneute Aufheizen kalter Räume und Wände. Wird die Heizung erst bei Benutzung dieser Räume angedreht, bleiben die Wände kalt, Wasserdampf kondensiert an diesen Wänden und es kann schneller zur Schimmelbildung kommen.
Durch Lüften gelangt kalte Außenluft in die Innenräume. Diese nimmt beim Erwärmen Feuchtigkeit auf, die mit der erwärmten Luft wieder nach außen abgeführt wird. Bei sehr kalter Außenluft kann im Innenraum – selbst bei Regenwetter – durch Lüftung eine Austrocknung erzielt werden.
Je kälter die Luft ist, desto mehr Wasser kann sie beim Erwärmen aufnehmen. Daher kann im Winter durch Lüften mit kalter Außenluft mehr Feuchtigkeit aus einem Raum entfernt werden als im Sommer.
Fenster schließen in der Regel zur Vermeidung von Wärmeverlusten so dicht, dass kein Luftaustausch erfolgen kann. Daher müssen Bewohner unbedingt eine richtige Lüftungstec
hnik anwenden. Erfolgt das nicht, beschlagen die Fenster und/oder die Wände werden feucht, weil die Luftfeuchtigkeit kondensiert. Sie müssen dem entgegenwirken, indem Sie neben der Beheizung auch richtig lüften. Weiterhin führen Sie durch das Lüften den Räumen wieder Sauerstoff zu, so dass Sie sich danach wohler fühlen werden.
Damit die warme, feuchte Luft in der Wohnung ersetzt werden kann, müssen Sie die Fenster weit öffnen und kurz für Durchzug sorgen. Der Luftaustausch bei diesen so genannten Stoßlüftungen dauert nur drei bis fünf Minuten. Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden. Je kälter es draußen ist, desto kürzer muss gelüftet werden. Danach können Sie die Fenster wieder schließen. Die Stoßlüftung sollte über den Tag verteilt zwei- bis dreimal wiederholt werden. Die Türen zu weniger beheizten Räumen sollten nach Möglichkeit geschlossen bleiben.
Lang andauerndes Lüften ist nicht ratsam, sondern es erhöht durch Abkühlen nur den Wärmeverlust des Raumes. Kurzes „Stoßlüften“ dagegen ist empfehlenswert.
Das Kippen der Fenster ist falsch!!! Dadurch findet kein richtiger Luftaustausch statt und Sie benötigen unverhältnismäßig mehr Energie zum Heizen.
Nachfolgend geben wir Ihnen einige praktische Tipps, die auf unseren obigen Ausführungen beruhen:
Wir hoffen, dass unsere Informationen für Sie hilfreich sind. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Diese Informationen haben wir auf unserem Merkblatt im Oktober 2010 an alle Mieter verteilt. Falls Sie dieses nicht mehr zur Hand haben oder nicht bei uns wohnen, können Sie das Merkblatt im PDF-Format hier anzeigen lassen oder herunterladen.